Jagdhaftpflicht-Versicherungen im Vergleich

Für viele Nichtjäger oder Jagdscheinanwärter stellt sich oft die Frage: Was genau ist eine Jagdversicherung? Und für wen ist sie hilfreich? Eines vorweg: Der Abschluss bzw. das Vorliegen einer aktiven Jagdhaftpflichtversicherung muss vor dem Lösen des Jagdscheins vorliegen und ist vom Gesetzgeber her Pflicht.

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Das gilt auch, wenn dieser bei der Jagdbehörde verlängert werden muss. Hier muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass die Versicherung während Dauer der Gültigkeit des Jagdscheins besteht.

Jagdkurse boomen, mehrmals im Jahr dürfen die Anwärter dann vor einer Prüfkommission ihr Wissen unter Beweis stellen und zeigen, ob sie das “Grüne Abitur” mit Bravour meistern. Laut den Zahlen des Deutschen Jagdverbandes gab es Ende März 2020 397 414 Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Tendenz weiter steigend.

Vergleich: Welche Arten von Jagdhaftpflichtversicherungen gibt es?

Die beste Wahl: Allianz

jagdhaftpflichtversicherung vergleich bild 1

Verfügbare Tarife: Jagd-Haftpflichtversicherung

Versicherungssumme: Bis zu 15 Millionen Euro

Besonderheit: Weltweiter Schutz; Hohe Versicherungssumme; Der Versicherungsschutz von Jagdhunden kann erweitert werden; Forderungsausfalldeckung.

Buch

Bild

Versicherungssumme

Preis

Allianz

jagdhaftpflichtversicherung vergleich bild 1

Bis zu 15 Millionen Euro

Gothaer

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Bis zu 15 Millionen Euro

GHV Darmstadt

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Bis zu 5 Millionen Euro

INTER

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Bis zu 10 Millionen Euro

GVO

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Bis zu 10 Millionen Euro

jagdhaftpflichtversicherung vergleich bild 1

1. Allianz

Verfügbare Tarife: Jagd-Haftpflichtversicherung

Grundlegende Leistungen:

  • Schäden aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Umweltschäden
  • Auslandsschutz
  • Sachschaden
  • Jagdhunde im Rahmen ihrer jagdlichen Tätigkeit

Besonderheit:

  • Weltweiter Schutz
  • Hohe Versicherungssumme
  • Der Versicherungsschutz von Jagdhunden kann erweitert werden
  • Forderungsausfalldeckung

Versicherungssumme: Bis zu 15 Millionen Euro

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2. Gothaer

Verfügbare Tarife: Jagd-Haftpflichtversicherung

Grundlegende Leistungen:

  • Schäden aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Umweltschäden
  • Auslandsschutz
  • Sachschaden
  • Jagdhunde im Rahmen ihrer jagdlichen Tätigkeit

Besonderheit: Versicherung von Jungjägern in Ausbildung

Versicherungssumme: Bis zu 15 Millionen Euro

ghv darmstadt jagdhaftpflichtversicherung vergleich

3. GHV Darmstadt

Verfügbare Tarife: Jagdhaftpflichtversicherung

Grundlegende Leistungen:

  • Schäden aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Umweltschäden
  • Auslandsschutz
  • Sachschaden
  • Bis zu 2 Jagdhunde im Rahmen ihrer jagdlichen Tätigkeit

Besonderheit:

  • Personenschäden von Angehörigen des Versicherten durch den Gebrauch von Schusswaffen
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Versicherte Teilnahme an Jagdscheinanwärter-Lehrgängen und Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen

Versicherungssumme: Bis zu 5 Millionen Euro

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4. INTER

Verfügbare Tarife: Basis / Exklusiv / Premium

Basisschutz:

  • Schäden aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Umweltschäden
  • Auslandsschutz
  • Sachschaden
  • Jagdhunde im Rahmen ihrer jagdlichen Tätigkeit (ab Paket Premium unbegrenzte Anzahl)

Besonderheit:

  • Beitragsfrei während der Ausbildung
  • Mietsachschäden
  • Verzicht auf Haftungseinwand bei Querschlägern
  • Ungeprüfte Jagdhunde sind versicherbar
  • Versicherung von Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen

Versicherungssumme: Bis zu 10 Millionen Euro

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5. GVO

Verfügbare Tarife: VIT / TOP-VIT / TOP-VIT Plus

Basisschutz:

  • Beitragsfreie Mitversicherung von bis zu drei Jagdhunden
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Einschluss Innovationsklausel
  • Produkthaftung für Wild- und Wildbret
  • Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen, Fütterungen und Jagdhütten
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Umweltschäden
  • Auslandsschutz
  • Sachschaden

Besonderheit:

  • Ab Paket TOP-VIT Jagdhundeunfallversicherung für einen Hund
  • Ab Paket TOP VIT Beschädigung von geliehenen Sachen
  • Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schusswaffenverletzung

Versicherungssumme: Bis zu 10 Millionen Euro

Für wen und wann ist die Haftpflicht wichtig?

Jeder, der über einen Jagdschein verfügt und damit offiziell die Erlaubnis hat, der Jagd nachzugehen, braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland Vorschrift, sogar die Bundesaufsichtsbehörde wacht darüber. Es gibt keinen Unterschied, ob die Jagd als Hobby oder Beruf ausgeübt wird. Der Bundesjagdverband verzeichnet 2021 ungefähr 1000 Frauen und Männer, welche Berufsjäger sind. Der Vorwurf, es ginge um den Spaß am Töten von Tieren, ist häufig unbegründet. Eher das Gegenteil ist der Fall. Denn der Naturschutz, sowie die Hege und Pflege des Lebensraums von Wildtieren stehen im Vordergrund.

Neben Hobby- und Berufsjägern umfasst der Versicherungsschutz auch folgende Personengruppen:

  • Jagdpächter
  • Jagdherr
  • Jagdveranstalter
  • Förster*
  • Forstbeamte*
  • Forstaufseher*
  • Jagdaufseher
  • Falkner

*Voraussetzung ist, dass die ausgeübte Tätigkeit dieser Gruppen mittelbar oder unmittelbar mit der Jagd in Verbindung steht. Einige Versicherungsanbieter können Ausnahmen bilden. Hier lohnt sich vor dem Abschluss ein Blick in die jeweiligen Vertragsbestimmungen.

Wichtig vor dem Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung: Der Anbieter sollte nicht nur unmittelbare, sondern auch Unterlassung und mittelbare jagdliche Betätigungen absichern. Das heißt, dass die Versicherung auch dann greift, wenn man seine Munition nicht gewerbsmäßig wiederlädt oder aber es zu einer falschen Erlegung eines Wildtieres kommt.

Was deckt der Versicherungsschutz ab?

Eine Jagdhaftpflicht, oft auch nur als Jagdversicherung bezeichnet, reguliert finanzielle Schäden, die rund um die Jagd entstehen können. Und das kann schneller passieren, als einem lieb ist. Dabei ist es unerheblich, wie viel Erfahrung ein Jäger mitbringt, ein gewisses Risiko bleibt. Besonders dann, wenn Jagdwaffen mit im Spiel sind. Selbst ein sorgfältiger und gewissenhafter Umgang mit den selbigen schützt nicht immer vor einem Unfall. Die Folge können teure Sachschäden sein. Im schlimmsten Fall kommen auch Menschen dabei zu Schaden oder verlieren sogar ihr Leben.

Während es bei einem Sachschaden eine Summe zur Entschädigung des entstandenen Schadens ist, wird es bei Personenschäden komplizierter. Und kostspieliger. Neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, müssen unter Umständen auch Verdienstausfälle, Schmerzensgeld usw. gezahlt werden. Die Jagdhaftpflichtversicherungen kommen für diese Schäden finanziell auf. Dabei gibt es jedoch Unterschiede in der Deckungssumme und WAS genau abgesichert ist.

 

Umweltschäden

Bei jeder Arbeit in der Natur kann es unbeabsichtigt zu Schäden kommen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn während des Baus eines Hochsitz der Tank der Motorkettensäge ausläuft. Und eine Renaturierung des Waldbodens ansteht. Viele Versicherungen übernehmen derartige Vorkommnisse, zumindest wenn sie in Zusammenhang mit einer jagdlichen Handlung oder Arbeit stehen.

 

Schäden aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret

Das Inverkehrbringen von Wildbret ist mit hohen Auflagen verbunden. Durch das neue Lebensmittelhygienerecht der EU sind auch die Jäger von diesen neuen Vorschriften betroffen. Ein Waidmann, welcher Wildbret in den Verkehr bringt, zählt als Lebensmittelunternehmer. Er ist für die Qualität und gesundheitliche Unbedenklichkeit seiner “Ware” verantwortlich. Gleichzeitig übernimmt der Jäger aber auch die Aufgaben eines Fleischkontrolleurs und -vermarkters. Im Zuge dessen kann er rechtlich belangt werden und ist unter Umständen auch schadensersatzpflichtig. Vereinfacht ausgedrückt: Bekommt ein Endverbraucher aufgrund verdorbenen Wildfleisches eine Lebensmittelvergiftung, so kann er den Inverkehrbringer der Ware finanziell belangen.

Die Sorgfaltspflicht beginnt bereits vor dem Schuss. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und der Schulung zur kundigen Person können Probleme auftreten. Viele Versicherungen übernehmen derartige finanzielle Forderungen Dritter.

 

Jagd im Ausland

Der Versicherungsschutz der vorgeschriebenen Jagdhaftpflicht greift in bestimmten Fällen auch im Ausland. Oft gilt hier jedoch die Klausel, dass die Haftpflicht im angrenzenden Ausland nur gültig ist, wenn die Jagd überwiegend im Inland ausgeübt wurde. Besonders interessant für Jäger, welche grenznah jagen und ein Übertritt ins Nachbarland jederzeit möglich wäre. Einig paar wenige Versicherungen erweitern den Schutz jedoch und bieten spezielle Tarife mit einer Haftpflicht für die Jagd im Ausland an. Waidmänner und -frauen, welche gerne auch fernab deutscher Gestade jagen, sollten gezielt nach derartigen Anbietern Ausschau halten.

 

Jagdhunde

Die Jagd ohne Hund, ist Schund! So zumindest heißt es in einem bekannten Sprichwort, welches man oft in Jägerkreisen zu hören bekommt. Bei einigen Jagdarten, wie beispielsweise der Jagd auf Enten, ist das Mitführen eines jagdlich brauchbaren Hundes sogar Pflicht. Die Tiere sind vielseitig und helfen beispielsweise auch bei der Nachsuche.

Fast alle Versicherungen decken Schäden ab, welche durch Jagdhunde verursacht wurden. Zum Beispiel, wenn ein Vierbeiner seinen Jagdtrieb im Hühnerstall eines Bauern auslebt. Oder aber der Hund während einer Drückjagd über die Straße rennt und es zu einem Verkehrsunfall kommt. Einige Versicherungsdienstleister gehen noch einen Schritt weiter und erweitern diesen Versicherungsschutz. Dann werden beispielsweise auch die Kosten für den Jagdhund übernommen, wenn dieser während einer jagdlichen Handlung einen Unfall erleidet oder aber einen Schaden fernab einer jagdlichen Tätigkeit verursacht.

Auch in der Anzahl der versicherten Jagdhunde unterscheiden sich die Versicherungen. Während einige Anbieter Hunde in unbegrenzter Anzahl versichern, beschränken sich andere auf 1 oder maximal 3 Stück. Die Versicherung umfasst nur Tiere, welche eine Brauchbarkeitsprüfung besitzen oder die Brauchbarkeit auf eine andere Art und Weise nachweisen können. Das erfolgt oft durch die Bestätigung einer fach- und sachkundigen Person. Hunderassen, welche nicht oder nur bedingt für die Jagd brauchbar sind, wie beispielsweise Hüte- oder Schutzhunde, werden nicht von der Jagdhaftpflichtversicherung erfasst. Im Zweifel einfach bei der jeweiligen Jagdhaftpflichtversicherung nachfragen, noch bevor ein Schadensfall eintritt.

 

Beizjagd und die tierischen Helfer

Seit 2016 gehört die Falknerei zum immateriellen UNESCO Weltkulturerbe. Die Beizjagd ist die Jagd mit abgetragenen Greifvögel auf frei lebendes Wild in seinem natürlichen Lebensraum. Neben Vögeln und Hunden werden oft auch Frettchen eingesetzt. Diese domestizierten Iltisse dürfen ihr Können bei der Bejagung von Kaninchen unter Beweis stellen. Wie bei jeder Jagdart kann es jedoch auch beim Umgang mit Beizvögeln und Frettchen zu unvorhergesehenen Unfällen kommen. Sei es ein Steinadler, welcher Nachbars Dackel mit einem Fuchs verwechselt oder ein Wanderfalke, welcher mit einem LKW kollidiert und einen Verkehrsunfall dadurch verursacht. Fast alle Jagdhaftpflichtversicherungen versichern auch Hobby- und Berufsfalkner. Ob nur Beizvögel, oder auch Eulen und Frettchen mit im Vertrag stehen, sollte aber vor dem Abschluss der Versicherung geklärt werden.

Übrigens: Den Begriff “Jagdfalkner” gibt es theoretisch nicht. Jeder, der seine Greifvögel nur für die Öffentlichkeitsarbeit nutzt bzw. als Liebhaberei und nicht aktiv die Beizjagd ausübt, gilt offiziell nicht als Falkner. Wichtig zu wissen, wenn es um das Finden der richtigen Versicherungsart geht. Denn Schäden, die durch diese Tiere entstehen, werden oft von der Jagdhaftpflicht nicht übernommen.

 

Die Besonderheit der Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung ist eine Zusatzleistung und findet sich oft in leistungsstärkeren (aber auch kostspieligeren) Tarifen der Jagdhaftpflichtversicherung wieder. Dabei werden die Kosten für Schäden übernommen, die ein Dritter beim Versicherungsnehmer verursacht hat. Speziell dann, wenn der Schädiger keine eigene Versicherung besitzt oder anderweitig für den Schaden finanziell aufkommen kann. Mit dieser Option wird sichergestellt, dass der Geschädigte in jedem Fall sein Geld erhält.

 

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Bandbreite an möglichen Personen- und Sachschäden während einer jagdlichen Handlung sind groß. Ein klassisches Beispiel ist ein Schuss, welcher sich unbeabsichtigt während einer Erntedrückjagd löst und als Querschläger Mensch oder Auto beschädigt. Das Fahrzeug zählt in die Kategorie “Sachschaden”, Menschen gelten, verständlicherweise, als “Personenschaden”. Kommt es infolge einer Verletzung beispielsweise zu einem Verdienstausfall, fällt dies unter “Vermögensschaden”. Jede Versicherung reguliert derartige Schäden. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede in der Art und maximalen Deckungssumme. Einige Anbieter übernehmen etwa auch die finanziellen Schadensersatzforderungen von Angehörigen der Geschädigten.

Es ist empfehlenswert, bei Sach- und Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Euro zu wählen. Bei Vermögensschäden sollten es 100 000 Euro Minimum sein.

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