Was dürfen Jäger nicht?

Die Ausübung der Jagd ist in Deutschland mit hohen Hürden und Auflagen verbunden. Bereits um die Möglichkeit zum Erwerb eines Jagdscheins zu bekommen, muss eine Prüfung abgelegt werden, die es inhaltlich wirklich in sich hat. Im Volksmund auch gerne als “Grünes Abitur” bezeichnet.

Der gelöste Jagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd sowie zum Erwerb und Besitz bestimmter Waffen. Was, wo, wann und wie gejagt werden darf, regelt das Bundesjagdrecht und die Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer. 

Zusammengefasst heißt es: Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

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Wo darf die Jagd ausgeübt werden?

Die Ausübung der Jagd findet in Deutschland flächendeckend statt. Von dieser Regelung ausgenommen sind befriedete Bezirke (besiedelte Flächen). Dort ruht die Jagd, kann aber eingeschränkt und mit Genehmigung gestattet werden.

Ein Jäger darf nur in ausgewiesenen Bezirken jagen, dessen Pächter, Eigenjagdbesitzer oder aber Inhaber eines Begehungsscheins er ist. Eine schriftliche Erlaubnis darüber, sowie ein gültiger Jagdschein müssen vorliegen und bei jeder jagdlich ausgeführten Handlung mitgeführt werden.

Auf Flächen, die zu keinem Jagdrevier gehören, ruht die Jagd. Auch wenn die öffentliche Sicherheit bedroht wird, ist die Jagd nach §20 BJG verboten. Rund um Wildtierfütterungen dürfen ebenfalls keine Wildtiere erlegt werden.

 

Was und wann darf gejagt werden?

Erst einmal zur Beruhigung: Es ist eine Mär, dass ein Waidmann alles erlegen darf, was sich auf vier Beinen bewegt oder nicht schnell genug mit den Flügeln schlagen kann. Von Jagdgegnern gerne erzählt, in der Praxis hält diese Behauptung jedoch nicht stand.

Denn Gesetze, Richtlinien und auch der gesunde Menschenverstand regeln im Detail, was und wann etwas erlegt werden darf. Jagdbare Wildtiere (Wild) unterliegen zum Teil dem Jagdrecht, einige sogar zusätzlich dem Naturschutzrecht (etwa Greifvögel). 

Spezielle Jagdzeiten, welche vom Bund und auch individuell von den Bundesländern festgelegt werden, regeln, wann auf jede einzelne Tierart die Jagd ausgeübt werden darf und wann sie ruht. Auch Elterntiere in der Setz- bzw. Brutzeit werden explizit geschont. Ein Verstoß gegen die Schonzeit, ohne behördliche Genehmigung, wird mit einem hohen Bußgeld geahndet. 

Auch Tiere, die nur dem Naturschutzrecht unterliegen, dürfen ganzjährig nicht erlegt werden. Klassische Arten, die unter diese Regelung fallen, sind etwa Igel, Eichhörnchen, Wolf und Bär. 

 

Weitere Verbote

Einige weitere gesetzliche Auflagen und Richtlinien, was ein Waidmann nicht darf:

  • Mit Nachtsichtvor- und aufsätzen nur auf Schwarzwild jagen
  • Der Besitz und die Verwendung bestimmter Waffen, wie vollautomatische Langwaffen, ist verboten.
  • Von Kraftfahrzeugen und motorisierten Wasserfahrzeugen aus jagen.
  • Künstliche Lichtquellen, Spiegel und die Verwendung von Tonbandgeräten (dazu gehören auch Smartphones) dürfen nicht eingesetzt werden
  • Die Fallenjagd dürfen nur Berechtigte unter Berücksichtigung hoher Auflagen (z. B. Anlegen von Fangbunkern) ausüben, die Verwendung von Schlagfallen beispielsweise ist strikt untersagt.
  • Die Jagd auf Schalenwild bei Nacht.
  • Der Besitz von mehr als zwei Kurzwaffen (außer mit Sondergenehmigung der Behörde).
  • Die Ausübung der Bogen- und Armbrustjagd.

 

Fakt & Fazit

Die Jagd unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Bestimmungen. Dies dient zum Schutz von Tieren, Menschen und Sachgütern gleichermaßen. Die Jagdgesetze von Bund und Ländern sowie das Waffengesetz regeln gezielt, wer berechtigt ist, einen Jagdschein zu machen und praktisch die Jagd auszuüben.

Diese Berechtigung kann bei Bedarf jederzeit von der zuständigen Behörde widerrufen bzw. aberkannt werden.

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