Welche Waffen darf ein Jäger besitzen?

Die Jagdausübung ist eine gute Begründung bzw. ein sogenanntes Bedürfnis, welche den Umgang und Besitz von Schusswaffen erlaubt. In Deutschland ist dies streng reglementiert und jeglicher Umgang mit Schusswaffen, egal in welcher Form, muss mit einem Bedürfnis zusammenhängen. Somit wird auch genau festgelegt, wo und in welcher Form die Waffen verwendet werden dürfen.

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Jäger können beispielsweise nur im Kontext der Ausübung der Jagd ihre Waffen führen und verwenden. Es ist etwa verboten, dass ein Waidmann seine Kurz- oder Langwaffe als Security-Personal während eines Konzerts einsetzen darf.


Die gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Schusswaffen bei der Jagd findet sich in § 13 WaffG (Waffengesetz). Der Paragraf mit der Überschrift „Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken“ definiert im Detail, zu welchem Zweck Jäger Schusswaffen erwerben und besitzen dürfen.

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Der Besitz von Langwaffen

Für den Erwerb von Langwaffen und der dazugehörigen Munition brauchen Inhaber eines gelösten Jahresjagdscheines keine Erlaubnis, sofern die Waffen nicht nach dem BJG in der jeweiligen Fassung verboten ist.

Hier ist der gültige Jagdschein der Waffenbesitzkarte gleichgestellt und reicht zur Vorlage beim Händler vollkommen aus. Dies gilt jedoch nicht für den Jugend- oder Tagesjagdschein.
Die Anzahl der Langwaffen, die ein Jäger besitzen darf, ist nicht begrenzt. Er ist berechtigt dazu, Langwaffen in unbegrenzter Anzahl zu erwerben und zu besitzen. Gleiches gilt für die dazugehörige Munition. Es bedarf keiner vorherigen Anmeldung bei der Waffenbehörde. Allerdings muss der Erwerb, oder auch die Abgabe, innerhalb von 14 Tagen der Behörde angezeigt werden.
Einmal erteilt, gilt die Besitzerlaubnis durch Eintrag der Waffe in der WBK, unbefristet. Nur die Waffenbehörde kann durch Bescheid die Erlaubnis mit Begründung widerrufen. Der Erwerb, Besitz und das Führen von vollautomatischen Schusswaffen ist übrigens auch für Jäger verboten.

 

Wie viele Kurzwaffen sind erlaubt?

Nach geltendem Waffenrecht darf ein Jäger im Regelfall nur zwei Kurzwaffen besitzen. Benötigt er mehr, muss er eine Ausnahmegenehmigung von der Waffenbehörde beantragen. Für den Erwerb ist ein gültiger Jahresjagdschein allein nicht ausreichend. So wie es beispielsweise beim Kauf von Langwaffen der Fall ist.

Jäger, die eine Kurzwaffe erwerben wollen, benötigen einen Voreintrag in die grüne WBK. Angaben zum Typ und Kaliber sind dafür notwendig. Der Eintrag selbst ist ein Jahr lang gültig.

Beim Kauf einer Kurzwaffe trägt der Händler die genauen Daten in die WBK ein oder gibt dem Käufer die erforderlichen Informationen und den Nachweis mit, damit die Waffenbehörde schlussendlich den Eintrag in die Waffenbesitzkarte vornehmen kann. In jedem Fall muss der Erwerb der Kurzwaffe innerhalb von 14 Tagen der Behörde, mit Vorlage aller notwendigen Unterlagen, angezeigt werden.


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