Die Jagdausübung in Deutschland ist mit hohen Auflagen verbunden und wird durch Bundes- und Landesjagdgesetze geregelt. Im Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote Absatz 1 ist folgender Passus vermerkt: Es ist verboten, Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen.
Auch die genaue Definition der Nachtzeit wird dabei genauer im Gesetzestext erläutert: Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Aufgang der Sonne.
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Neben Schwarzwild gilt die Ausnahme von diesem Gesetz noch für Möwen, Auer-, Birk- und Rackelwild sowie für Waldschnepfen. Das bedeutet, diese Tierarten darf man nachts bejagen. Auch Raubwild, wie etwa Fuchs und Marder, unterliegen nicht dieser Regelung und können, außerhalb der Schonzeit, erlegt werden.
Welche Wildarten dürfen in der Nacht nicht bejagt werden?
Das Gesetz bezieht sich speziell auf Schalen- und Federwild. Abgesehen von den Ausnahmen, dürfen Jäger folgende Wildarten bei Dunkelheit nicht schießen:
- Rehe
- Rotwild
- Damwild
- Sikawild
- Muffelwild
- Steinböcke
- Gams
- Elche
- Fasane
- Enten
- Gänse
- Rabenvögel
- Wachteln
- Rehhuhn
- Tauben
- Kormoran
- Grau- und Silberreiher
Abgesehen von der Uhrzeit, muss auch die Schonzeit beachtet werden. Diese variiert zwischen den individuellen Wildarten und wird von den Bundesländern unterschiedlich im jeweiligen Jagdgesetz geregelt.
Die für den Jagdausübenden zuständige Jagdbehörde kann unter bestimmten Umständen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Kranke oder verletzte Wildtiere sind grundsätzlich von dieser Regelung ausgenommen. Vereinfacht ausgedrückt: Wird ein Reh von einem Auto angefahren, darf der Revierpächter das Tier auch nachts von seinem Leiden erlösen. Alles andere wäre nicht tierschutzkonform und waidgerecht.
Wichtige Regeln, die es immer zu beachten gilt
Jäger und Jägerinnen sind verpflichtet, achtsam zu sein und nur das zu beschießen, was klar erkennbar ist (sichere Ansprache). Ein Kugelfang muss ebenfalls vorhanden sein.
Das heißt, dass gewährleistet sein muss, dass das Geschoss, auch nach Austritt aus dem Tierkörper, niemand weiter gefährden kann, sondern unmittelbar ins Erdreich eindringt. Diese Sicherheitsvorkehrung bei der Jagdausübung ist wichtig, damit weder Menschen, Tieren noch Sachgüter zu Schaden kommen. Die Uhrzeit spielt dabei keine Rolle.
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