Die Jagd ist für viele Menschen mehr als nur ein reines Hobby. Es ist Passion und Leidenschaft. Dabei ist es keineswegs die Lust am Töten, wie von einigen Außenstehenden oft propagiert wird. Sondern eher das Verlangen, Flora und Fauna in ihrer Urtümlichkeit zu erleben und oft auch das Bestreben, vom stressigen Alltag abzuschalten.
Auch der Wille, die Natur und ihre Lebewesen zu hegen und zu pflegen, stehen dabei im Vordergrund. Gefolgt von dem Bestreben, aus dem Hamsterrad der Massentierhaltung zu entkommen und das Fleisch in seiner natürlichsten Form zu gewinnen. Denn ein Wildschwein lebt definitiv artgerechter und freier, als es ein Hausschwein in der besten Biohaltung je könnte.
Unter diesen Gesichtspunkten ist es wenig verwunderlich, dass die Zahl der Jagdscheininhaber seit einigen Jahren kontinuierlich zunimmt. Laut dem Deutschen Jagdverband waren im Jagdjahr 2017/2018 insgesamt 384.428 Menschen in Deutschland im Besitz eines Jagdscheins. Tendenz steigend. Auch die Frauenquote nimmt jährlich zu.
Voraussetzungen für das grüne Abitur
Die Regelungen und Voraussetzungen, um zur Jägerprüfung zugelassen zu werden, obliegen in der Bundesrepublik den einzelnen Ländern. Nur in 11 Bundesländern ist ein Lehrgang Pflicht, dessen Nachweis zur Teilnahme an der Prüfung erforderlich ist. In Berlin, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt kann sich jeder zur Jagdprüfung anmelden, auch ohne Vorbereitungskurs. Ein Eigenstudium ist nicht immer sinnvoll, wie die hohe Durchfallquote in diesen Bundesländern zeigt.
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Das Mindestalter zum Erwerb des Jagdscheins (nach erfolgreich bestandener Prüfung) liegt bei 16 Jahren. Dieser ist mit Auflagen und Einschränkungen verboten. So darf der Inhaber dieses Jagdscheins beispielsweise nur in Begleitung eines jagderfahrenen Erziehungsberechtigten die Jagd ausüben. Der Erwerb von Waffen und Munition ist verboten, ebenso wie die Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Der uneingeschränkte Jagdschein hingegen gilt ab 18 Jahren.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Nachweis eines tadellosen Führungszeugnisses
- je nach Bundesland, Nachweis zum Vorbereitungskurs
- Schießnachweis (abhängig vom Bundesland)
- gültiger Personalausweis muss vorliegen
Prüfung bestanden, und dann?
Die Prüfung zum Jagdschein besteht aus drei Teilen: Schriftlich, Mündlich und Waffenhandhabung. Dabei erfolgt die Zulassung zur nachfolgenden Prüfung erst, wenn die vorherige bestanden wurde. Mit dem Bestehen aller Elemente wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt, mit dessen Vorlage die zuständige Behörde den Jagdschein ausstellt. Doch selbst nach teilweise monatelangen Lernen der Theorie und Praxis ist man nur auf dem Papier ein Jäger. Was noch fehlt, ist fundiertes Wissen und Erfahrung.
In jedem Fall ist es sinnvoll, jagdlichen Anschluss an erfahrene Waidmänner (oder Waidfrauen) zu finden. “Lehrjahre sind keine Herrenjahre”, dieser Spruch zählt definitiv auch im Leben eines Jägers. Gerade die ersten Jahre nach der Prüfung zeigen einem oft, dass der Kurs und die Prüfung einen nur ansatzweise auf das wirkliche Jägerleben vorbereiten können. Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis kann enorm groß sein.
Es gibt auch viele Vorschriften an die es sich zu halten gilt. Hier ist eine detaillierte Liste zu der Frage “Was dürfen Jäger nicht”.
Was ist der eingeschränkte Jagdschein?
Einen eingeschränkten Jagdschein gibt es nicht. Im Volksmund wird so die eingeschränkte Jägerprüfung, ohne Waffenhandhabung, genannt. Diese Prüfung ist die Grundvoraussetzung, um den Falknerjagdschein zu erwerben. Der Jagdschein ohne Waffenprüfung ist nicht wirklich sinnvoll. So ist man damit beispielsweise nicht dazu berechtigt, ein eigenes Revier zu pachten. Mehr Infos zum Thema, welche Waffen ein Jäger besitzen darf, finden sie hier.